Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Design-Leistungen zwischen der Planfisch GbR und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese Bedingungen enthalten, die den hier aufgeführten Bedingungen entgegenstehen oder von ihnen abweichen.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die Planfisch GbR ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen der Planfisch GbR und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
2.2 Alle konzeptionellen Ausarbeitungen, Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Dessen Bestimmungen gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der Planfisch GbR insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3 Die konzeptionellen Ausarbeitungen, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung seitens der Planfisch GbR weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die
Planfisch GbR, eine Vertragstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber an diesen über.
2.6 Die Planfisch GbR hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen als Urheber der Designleistungen genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Planfisch GbR zum Schadenersatz. Ohne Nachweis kann die Planfisch GbR 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadenersatz verlangen.
2.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3.1 Die Vergütung für Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Vergütungen sind Nettobeträge. Nach § 19, Absatz 1 UStG (Kleinunternehmerregelung) erheben wir keine Mehrwertsteuer.
3.2 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Designer berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der ursprünglich enthaltenen Vergütung und der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung zu verlangen.
4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung konzeptioneller Ausarbeitungen, Entwürfen oder Reinzeichnungen, die Manuskriptbearbeitung, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design- Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Planfisch GbR erteilt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Planfisch GbR im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, die für Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werks fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.2 Die Abnahme darf nicht aus subjektiven beziehungsweise gestalterischkünstlerischen Gründen verweigert werden. Es besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
5.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit und erfordert er von der Planfisch GbR hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagzahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
5.4 Bei Zahlungsverzug kann die Planfisch GbR Verzugszinsen in Höhe von sechs Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basis-Zinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
6.1 An konzeptionellen Ideen und Vorschlagen sowie Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2 Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an die Planfisch GbR zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.1 Die Planfisch GbR ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Arbeitgeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
7.2 Hat die Planfisch GbR dem Auftraggeber Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Planfisch GbR geändert werden.
8.1 Vor Ausführung von Vervielfältigungen sind der Planfisch GbR Korrekturmuster vorzulegen.
8.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Planfisch GbR 5 bis 20 einwandfreie (ungefaltete) Belege unentgeltlich. Die Planfisch GbR ist berechtigt, diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
9.1 Die Planfisch GbR verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
9.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Planfisch GbR geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
9.3 Anordnungs-, Maß-, Register- und Farbabweichungen, die sich durch Unterschiede im verwendeten Material und durch technische Bedingungen zwischen Entwurf, Reinzeichnung, Drucksatz, Probedruck und Druck ergeben, stellen keinen Mangel dar.
10.1 Die Planfisch GbR haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Planfisch GbR nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung ist ausserdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
10.2 Soweit die Planfisch GbR kein Auswahlverschulden trifft, übernimmt die Planfisch GbR gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden. Die Planfisch GbR tritt in diesem Fall lediglich als Vermittler auf.
10.3 Sofern die Planfisch GbR selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt die Planfisch GbR hiermit sämtliche zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Designers zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
10.4 Der Auftraggeber stellt die Planfisch GbR von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Planfisch GbR stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. die Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
10.5 Mit der Freigabe von konzeptionellen Ausarbeitungen, Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgerechte Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
10.6 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung seitens der Planfisch GbR.
10.7 Für die wettbewerbs- und kennzeichnungsrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Planfisch GbR nicht.
10.8 Alle Ansprüche gegen die Planfisch GbR wegen eines Mangels verjähren in 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.
11.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung oder aus subjektiven Verständnisgründen sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Ausführung oder Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Planfisch GbR behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeit.
11.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Planfisch GbR eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Planfisch GbR auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
11.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Planfisch GbR übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Planfisch GbR von allen Ersatz-ansprüchen Dritter frei.
12.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen bzw. die Ausübung dieser Rechte und Pflichten Dritten zu überlassen.
12.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Planfisch GbR.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.4 Gerichtsstand ist der Sitz der Planfisch GbR, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Die Planfisch GbR ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
12.5 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Parteien verpflichten sich, unverzüglich eine rechtswirksame Regelung herbeizuführen, die dem gewollten Zweck der Regelung möglichst nahe kommt.
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